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Kündigung

Kündigung: Wird ein Mietverhältnis gekündigt, gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Wurde keine Frist vereinbart, gelten folgende Fristen für eine ordentliche Kündigung:

Unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses gilt bei einer Kündigung ausgehend vom Mieter laut §753c BGB eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn die Kündigung am dritten Werktag eines Kalendermonats erfolgt.

Möchte der Vermieter das Mietverhältnis beenden, richtet sich die Frist nach Dauer des Mietverhältnisses. Bei einer Dauer bis zu 5 Jahren gelten drei Monate, ab fünf bis acht Jahren gelten sechs Monate, ab acht Jahren Mietdauer gelten neun Monate Kündigungsfrist. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben einen Grund angeben.